Dienstag, 14. Februar 2012

Valentinstag

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Böse Zungen behaupten, der Valentinstag sei eine Erfindung von Fleurop und der Pralinen-Industrie. Tatsächlich beglückten schon die Römer am 14. Februar alle weiblichen Familienangehörigen mit Blumen.

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Der Valentinstag gilt in Deutschland erst seit Anfang der 50er Jahre als Tag der Freundschaft, an dem man Menschen, die man gern hat, Blumen oder kleine Geschenke schickt. Das Herz ist das Symbol des Tages, deshalb werden Sträuße in Herzform gebunden oder Kuchen in Herzform gebacken.

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Der 14. Februar ist eigentlich der Tag des heiligen Valentin von Terni. In England und Frankreich wurde er seit dem späten 14. Jahrhundert als Fest der Jugend und der jungen Liebenden begangen. In den USA wurde er später als Festtag der Familie und Freundschaft mit dem Verschicken von Grußkarten populär. In Europa verbreitete sich der Brauch etwa ab 1950.

Wie Valentinstag und Liebe miteinander verbunden wurde, ist nicht ganz geklärt. Man vermutet, dass der Ursprung in einem alten römischen Fest liegt, bei dem die jungen Männer ein Los mit dem Namen des Mädchens zogen, mit dem sie ein Frühlingsfest feierten. Eine andere Erklärung hat mit dem Priester Valentin zu tun, der im dritten Jahrhundert nach Christus in Rom trotz des Verbots von Kaiser Claudius christliche Trauungen vorgenommen hatte. Dem Gottesmann wurde vorgeworfen, heimlich Soldaten aus dem Heer des Kaisers getraut und sie mit Blumen beschenkt zu haben. Am 14. Februar des Jahres 269 starb Valentin den Märtyrertod.

Eine weitere Theorie besagt, der Valentinstag gehe auf den mittelalterlichen Glauben zurück, dass die Vögel am 14. Februar mit der Paarung beginnen. In Frankreich und England wurden im 14. Jahrhundert junge Paare durch das Los als „Valentin und Valentine“ füreinander bestimmt und konnten dann für ein Jahr wie Verlobte leben.

Früher sprach man auch vom „Vielliebchentag“. Denn die Mädchen glaubten einst, sie würden den Mann heiraten, den sie am Valentinstag zuerst vor dem Haus erblickten. In England wurden alle möglichen Liebesorakel befragt: Junge Männer und Frauen zogen die Namen ihrer Zukünftigen.

Im Mittelalter war der 14. Februar auch Tag der großen Festmahlzeiten von Seefahrern, Gilden, Zünften und Bruderschaften. Mit Valentin begann die eigentliche Faschingszeit; die Karnevalsgesellschaften gaben große Bälle, hinzu kamen Künstler- und Maskenfeste. Quelle

Montag, 13. Februar 2012

Financial Times

Griechenland rückt ein kleines Stück vom Abgrund ab

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Trotz wütender Proteste gegen die Kürzungen beschließt das Parlament in Athen ein neues Sparpaket. Damit liegt der Ball bei den internationalen Geldgebern. Sie müssen entscheiden, ob Hellas weitere Milliardenhilfen bekommt. mehr...


Seehofer will Plebiszit über Euro-Rettung

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Mitten ins Ringen um die Rettung Griechenlands grätscht der CSU-Chef mit einem radikalen Vorschlag: Er will künftig die Bürger über Entscheidungen zur Rettung des Euro abstimmen lassen. Das gibt das Grundgesetz bislang nicht her. mehr...


Griechenland bleibt eine Spaßbremse

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Es könnte so schön sein. Mit dem billigen Notenbankgeld im Rücken ginge die Rally an den Finanzmärkten munter weiter. Doch im Weg steht ein ernstes Hindernis: Griechenland. mehr...

Donnerstag, 9. Februar 2012

Nachrichten

Führerschein künftig schon bei acht Punkten weg

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2013 soll ein neues Punktesystem für Verkehrsünder eingeführt werden. Raser bekommen dann zwar weniger Punkte, der Führerschein ist dennoch schneller weg als bisher. mehr...


Internet per Handy im Ausland soll billiger werden

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In mehreren Schritten sollen die Gebühren für das Internet im europäischen Ausland sinken. Doch selbst dann ist das Surfen im Ausland ein teures Vergnügen. mehr...


Wie sich ein "armes Schwein" an seinem Amt festhält

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Eineinhalb Jahre nach der Loveparade-Tragödie sollen die Duisburger über ihren Bürgermeister Adolf Sauerland abstimmen. Das Stadtoberhaupt sieht keine Schuld bei sich. mehr...

Dienstag, 7. Februar 2012

Internet am Arbeitsplatz: Was Arbeitgeber unbedingt beachten sollten

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Das Internet ist heutzutage ein fester Bestandteil des Arbeitsplatzes. Aber es birgt auch viele rechtliche Probleme. Dieser Beitrag ist für alle Arbeitgeber wichtig, die eine Haftung für die Internetaktivitäten Ihrer Arbeitnehmer und Datenschutzverstöße vermeiden wollen.

Betriebsvereinbarung statt Konflikt

Kern des Problems ist, dass heutzutage der Computer nicht nur Arbeitsmittel ist, sondern von Arbeitnehmern oft dazu genutzt wird, nebenher im Internet zu surfen und private eMails abzurufen.

Jedoch lauern hier rechtliche Probleme mit gegensätzlichen Interessen. Zum einen das private Surfen des Arbeitnehmers während der Arbeit. Andererseits besteht oftmals ein Wunsch des Arbeitgebers nach Kontrolle der Internetnutzung der Angestellten am Arbeitsplatz. Um diese beiden Interessen auszugleichen und das juristische Problem zu entschärfen, sollten Arbeitgeber mit ihren Arbeitnehmern sogenannte „Betriebsvereinbarung zur Nutzung des Internets am Arbeitsplatz“ vereinbaren. Sinn einer solchen Vereinbarung ist die Balance zwischen dem Wunsch nach privater Internetnutzung auf der einen und Kontrolle durch das Unternehmen auf der anderen Seite.

Besteht überhaupt keine Regelung und wird das private Surfen zumindest geduldet, dann hat der Arbeitgeber ein rechtliches Problem. Beispielsweise wenn es darum geht, die Inhalte und Verbindungsdaten der E-Mail-Kommunikation zu überwachen (z.B. bei eMails mit strafbaren Inhalten, unberechtigter Weitergabe von Betriebs- und Unternehmensgeheimnissen, Schutz der firmeneigenen Dateien vor Viren, etc.).

Arbeitgeber haftet für Arbeitnehmer

Ein weiteres Problem bei dem Fehlen einer konkreten Regelung ist die Haftung des Arbeitgebers. Denn für Rechtsverstöße die über den Anschluss des Unternehmens begangen werden, haftet in erster Linie der Anschlussinhaber. Juristisch wird dies als Störerhaftung bezeichnet. Wenn also ein Mitarbeiter beispielsweise urheberrechtlich geschützte Musik in Tauschbörsen verbreitet, dann muss das Unternehmen konkrete Vorkehrungen nachweisen, um der Haftung als Anschlussinhaber zu entgehen. So hat das Landgericht München I (Az. 7 O 2827/07) entschieden, dass ein Unternehmen die Internetnutzung im Betrieb konkret regeln muss, sowie technische Maßnahmen nutzen sollte (Filterprogramme, Firewalls), um der Verantwortung als Anschlussinhaber gerecht zu werden. Zudem muss der Arbeitgeber umgehend einschreiten, wenn der Arbeitgeber den Verdacht hat, dass ein Arbeitnehmer seine Nutzungsrechte für das Internet überdehnt (also z.B. Musik aus Tauschbörsen herunter lädt). Unternimmt der Arbeitgeber keine derartigen Vorkehrungen, dann haftet er für rechtswidrige Handlungen der Angestellten, die über das Internet begangen werden.

Datenschutzverstöße drohen

Ein weiteres Problem einer fehlenden Regelung liegt in der Archivierungspflicht des Arbeitgebers. Denn ein Unternehmen hat konkrete Aufbewahrungspflichten von Handels- und Geschäftspost zu erfüllen (vgl. § 147 AO, § 257 HGB). Aufgrund dieser Pflichten wird die elektronische Post meist komplett archiviert. Eine Sortierung nach bestimmten Bereichen findet nicht statt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf der Arbeitgeber aber die Privatpost nicht archivieren. Auch kann er nicht eine manuelle Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Inhalten durchführen, da er dazu ja die Privatmails lesen würde, was wiederum gegen das Fernmeldegeheimnis verstößt.

Lediglich wenn der Arbeitgeber die Privatnutzung von eMail und Internet ausdrücklich und vollständig untersagt, kann hat er Kontrollmöglichkeiten der Post womit er Verbindungsdaten speichern und überwachen kann.

Eine Betriebsvereinbarung, mit der der Arbeitnehmer es erlaubt auch die Privatemails mit zu archivieren, spart daher Geld und Zeit ohne dass Bußgelder für Datenschutzverletzungen drohen.

Unbedingt Internetnutzung am Arbeitsplatz regeln

Will der Arbeitgeber aber die Privatnutzung in einem gewissen Umfang gestatten, dann ist eine Vereinbarung nötig, damit er nicht die oben genannten Überwachungs- und Archivierungsprobleme hat. Zum anderen entschärft eine Regelung die Haftung des Arbeitgebers für rechtswidrige Nutzung des Internets durch die Angestellten.

Erforderlich ist eine vertragliche Regelung, denn ein bloßer Aushang am schwarzen Brett reicht nicht aus. Kern der Punkte die dort bestimmt werden regeln die Privatnutzung des Internet am Arbeitsplatz, die Sanktionierung bei Missbrauch und eine Kontrollerlaubnis privater Mails. Letzteres ist erforderlich, damit der Arbeitgeber beispielsweise den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie den Virenschutz kontrollieren kann. Wird eine solche Vereinbarung schriftlich geschlossen, dann stellt diese eine Ergänzung zum eigentlichen Arbeitsvertrag dar, kann aber auch Teil des Arbeitsvertrages sein.

Folgende Punkte sollten u.a. in der Vereinbarung geklärt werden.

Grenzen der Privatnutzung am Arbeitsplatz (bspw. im Rahmen eines Zeitfensters)
Regelung Nutzung an sich (bspw. klare Trennung von privaten und beruflichen eMail-Accounts)
Sanktionierung bei Missbrauch (von gezielter Auswertung der Nutzung bis Kündigung
Ausnahmeerlaubnis für die Kontrolle privater eMails (Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, Vierenschutz, etc.)
Fazit: Nicht ohne Betriebsvereinbarung

Eine Vereinbarung mit diesen Inhalten sollte als zwingende Ergänzung zum Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen werden. Es ist aber darauf zu achten, dass dies aber auch wie ein Vertrag mit Unterschrift behandelt werden sollte. Ein Aushang über die Regelung der Internetnutzung der am schwarzen Brett hängt reicht dabei nicht.
Quelle

Montag, 6. Februar 2012

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Mittwoch, 1. Februar 2012

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Teures Experiment schmälert Amazons Gewinne immens
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Die Deutschen Standardwerte haben den stärksten Jahresstart seit Einführung des Dax hingelegt. Um fast zehn Prozent ging es im Januar aufwärts. Heute geht die Party weiter. Experten erwarten einen positiven Handelsstart. mehr


Griechland soll über EU-Austritt nachdenken
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Montag, 30. Januar 2012

Die Geschichte des DRK

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1828 8. Mai
- Geburt von Henry Dunant in Genf

1859 24. Juni
- Schlacht bei Solferino; der eher zufällig anwesende Kaufmann Henry Dunant ist von Not und Elend der auf dem Schlachtfeld zurückgelassenen Verwundeten tief erschüttert und organisiert mit Dorfbewohnern zivile Hilfe

1862 Dunant verarbeitet und veröffentlicht seine Erlebnisse in dem Buch "Eine Erinnerung an Solferino"

1863
17. Februar - In Genf wird das "Komitee der Fünf" gegründet - der Vorläufer des heutigen "Internationalen Komitees vom Roten Kreuz"

26. Oktober - Konferenz in Genf

12. November - Gründung des ersten (Württembergischen) Sanitätsvereins

1864
März - Die Rotkreuzarmbinde wird im deutsch-dänischen Krieg zum ersten Mal verwendet

22. August
- Das 1. Genfer Abkommen wird von 12 Landesvertretern unterzeichnet. Die Konvention betrifft die Linderung des Loses der im Felddienste verwundeten Militärpersonen

1867 I. Internationale Rotkreuz-Konferenz in Paris

1869
II. Internationale Rotkreuz-Konferenz in Berlin

20. April
- Die bestehenden zwölf deutschen Landesvereine vom Roten Kreuz gründen das "Centralkomité der deutschen Vereine zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger" mit Sitz in Berlin

1884 III. Internationale Rotkreuz-Konferenz in Genf

1887 IV. Internationale Rotkreuz-Konferenz in Karlsruhe

1892 V. Internationale Rotkreuz-Konferenz in Rom

1897 VI. Internationale Rotkreuz-Konferenz in Wien

1898 6. Oktober
- Auf der ersten Reichskonferenz in Stuttgart wird beschlossen, dass alle damaligen 26 deutschen Landesvereine sich einheitlich "Landesverein vom Roten Kreuz" nennen

1901 Henry Dunant erhält den 1. Friedensnobelpreis

1902 VII.
Internationale Rotkreuz-Konferenz in St. Petersburg

1906 Revision und Weiterentwicklung des 1. Genfer Abkommens von 1864, die "Nationalen Hilfsgesellschaften" werden miteinbezogen

1907
VIII. Internationale Rotkreuz-Konferenz in London

18. Oktober
- 2. Genfer Abkommen, welches die Anwendung der Grundsätze des Genfer Abkommens auf den Seekrieg (X. Haager Abkommen) betrifft

1910 30. Oktober - Henry Dunant stirbt in Heiden am Bodensee (Schweiz)

1912 IX. Internationale Rotkreuz-Konferenz in Washington

1919 5. Mai - Gründung der Liga der Rotkreuzgesellschaften in Paris (heute Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften)

1921
X. Internationale Rotkreuz-Konferenz in Genf.

25. Januar - Zusammenschluss aller deutschen Landesvereine und Landesfrauenvereine zum Deutschen Roten Kreuz e. V. mit Sitz in Berlin

1922 Beitritt des Deutschen Roten Kreuzes zur Liga der Rotkreuzgesellschaften

1923 XI. Internationale Rotkreuz-Konferenz in Genf

1925 XII. Internationale Rotkreuz-Konferenz in Genf

1928 XIII. Internationale Rotkreuz-Konferenz in Den Haag

1929
27. Juli - 3. Genfer Abkommen zum Schutz der Kriegsgefangenen

1930 XIV. Internationale Rotkreuz-Konferenz in Brüssel

1934 XV. Internationale Rotkreuz-Konferenz in Tokio

1937
23. Dezember - "DRK-Gesetz": Das DRK verliert alle Wohlfahrtseinrichtungen und das Jugendrotkreuz; die Organisation wird nach dem "Führerprinzip" strikt hierarchisch neu gegliedert
1938 XVI. Internationale Rotkreuz-Konferenz in London

1939 bis 1945 Im 2. Weltkrieg setzt das DRK ca. 800 000 Ärzte, Krankenschwestern, Helferinnen und Helfer ein (85% Frauen in der Verwundetenhilfe, der sozialen Betreuung der Truppen und Gefangenen sowie der Hilfeleistung für die kriegsgeschädigte Zivilbevölkerung)

1945
19. September - Auflösung des DRK in der Sowjetzone

25. September - Auflösung des DRK in den westlichen Besatzungszonen

1948 XVII. Internationale Rotkreuz-Konferenz in Stockholm

1949 12. August - 4. Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde; zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der Streitkräfte zur See; über die Behandlung der Kriegsgefangenen; zum Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten

1950 4. Februar - Neugründung des Deutschen Roten Kreuzes in der Bundesrepublik auf dem Rittersturz in Koblenz, Generalsekretariat in Bonn

1952
XVIII. Internationale Rotkreuz-Konferenz in Toronto.

25. Juni - Anerkennung des DRK in der Bundesrepublik durch das IKRK

23. Oktober - Gründung des Deutschen Roten Kreuzes in der DDR mit Sitz in Dresden

1954 9. November - Anerkennung des DRK der DDR durch das IKRK

1957 XIX. Internationale Rotkreuz-Konferenz in Neu-Dehli

1965 XX. Internationale Rotkreuz-Konferenz in Wien:
Verkündung der sieben Rotkreuz-Grundsätze

1969 XXI. Internationale Rotkreuz-Konferenz in Istanbul

1973 XXII. Internationale Rotkreuz-Konferenz in Teheran

1977
XXIII. Internationale Rotkreuz-Konferenz in Bukarest

Ergänzung der Genfer Abkommen durch zwei Zusatzprotokolle

1981 XXIV. Internationale Rotkreuz-Konferenz in Manila

1986
XXV. Internationale Rotkreuz-Konferenz in Genf

Neufassung der Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung

1990 9. November - Die sechs aus dem DRK der DDR neu gebildeten Landesverbände erklären den Beitritt zum Deutschen Roten Kreuz zum 1. Januar 1991. Vertrag über die Herstellung der Einheit des DRK. Das DRK der DDR löst sich auf. Beschluss der Verlegung des DRK-Generalsekretariats nach Berlin

1991
3. Mai - Bestätigung der Anerkennung durch das IKRK anlässlich der Ausdehnung des DRK auf das gesamte Bundesgebiet

1993
11. November - Verabschiedung der neuen DRK-Satzung

1995 XXVI. Internationale Rotkreuz-Konferenz in Genf.

Freitag, 27. Januar 2012

Folgen falscher Sitzhaltung; Was versteht man unter Ergonomie?

Folgen falscher Sitzhaltung

Das ständige Arbeiten vor dem Computer bedingt meist zwingend eine Körperhaltung, die zu Muskelverspannungen im Rückenbereich führt. Eine verspannte Muskulatur bedeutet für den Arbeitenden meist Nacken- und Kopfschmerzen. Darüber hinaus leidet mittlerweile fast jeder zweite Deutsche an massiven Rückenproblemen hauptsächlich im Lendenwirbelbereich. Ergonomisch ungünstige Bürostühle stützen diesen Bereich des Rückens unzureichend. Kann die Sitzhöhe zusätzlich nicht ideal eingestellt werden, so führt dies zu Schulterproblemen und Beschwerden im gesamten Armbereich. mehr


Was versteht man unter
Ergonomie?

Unter Ergonomie versteht man „die Wissenschaft von den Leistungsmöglichkeiten und
den Leistungsgrenzen des arbeitenden Menschen, sowie von der optimalen wechselseitigen
Anpassung zwischen dem Menschen und seinen Arbeitsbedingungen.“

Gefahren im Büro

Schöne neue Arbeitswelt. Zentnerschwere Lasten tragen, lärmende Maschinen überwachen, Gräben mit Spaten ausheben – solche Aufgaben erledigen inzwischen fast immer Maschinen. Der moderne Mensch sitzt stattdessen im klimatisierten Büro am Computer – und sieht sich dort mit neuen Gefahren konfrontiert. Allein 20 Prozent der deutschen Arbeitnehmer klagen über Kopfschmerzen, Sehstörungen oder Rückenschmerzen durch die Arbeit an Bildschirmen. Ganz zu schweigen von Stress und Lärm, dem Menschen beispielsweise in Großraumbüros ausgesetzt sind. mehr

Welche Aufgaben hat die Berufsgenossenschaft?

Sie haben die Aufgabe, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Beschäftigte, die einen Arbeitsunfall erlitten haben oder an einer Berufskrankheit leiden, werden durch die Berufsgenossenschaften medizinisch, beruflich und sozial rehabilitiert. Darüber hinaus obliegt es den Berufsgenossenschaften, die Unfall- und Krankheitsfolgen durch Geldzahlungen finanziell auszugleichen. mehr

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